Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) revolutioniert das Internet und sorgt für barrierefreie Websites.

Ab 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz schreibt vor, dass Websites und Apps, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden, barrierefrei gestaltet sein müssen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von möglichst allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Visuelle Inhalte: Texte müssen ausreichend groß und kontrastreich sein, Bilder müssen mit Alternativtexten versehen sein.
  • Audio-Inhalte: Audioinhalte müssen mit Untertiteln versehen sein.
  • Navigation: Die Navigation muss logisch aufgebaut und einfach zu bedienen sein.
  • Eingabehilfen: Tastaturbedienung, Screenreader und andere assistive Techniken müssen unterstützt werden.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

  • Rechtliche Verpflichtung: Das BFSG macht die Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht.
  • Soziale Verantwortung: Barrierefreie Websites sind ein Zeichen von Inklusion und sozialer Verantwortung.
  • Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Websites erreichen eine größere Anzahl von Nutzern.
  • Besseres Nutzererlebnis: Barrierefreie Websites sind in der Regel auch für Nutzer ohne Behinderungen angenehmer zu nutzen.

Welche Websites sind betroffen?

Das BFSG betrifft grundsätzlich alle Websites und Apps, die für (End-)Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden. Dazu gehören:

  • Onlineshops: Websites, auf denen Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden.
  • Informationsportale: Websites von Behörden, Organisationen oder Unternehmen, die Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen.
  • Soziale Netzwerke: Plattformen, die der sozialen Interaktion dienen.
  • Mobile Apps: Anwendungen für Smartphones und Tablets.

Welche Fristen gelten?

  • 28. Juni 2025: Ab diesem Datum müssen alle neuen Websites und Apps barrierefrei sein.
  • Für bestehende Websites: Es gelten Übergangsfristen, die je nach Art der Website unterschiedlich lang sein können.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen das BFSG können hohe Bußgelder verhängt werden. Zudem können Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie wird die Barrierefreiheit geprüft?

Die Barrierefreiheit einer Website kann durch verschiedene Methoden geprüft werden. Dazu gehören:

  • Selbstprüfung: Unternehmen können ihre Websites mithilfe von Checklisten und Tools selbst auf Barrierefreiheit prüfen.
  • Externe Prüfungen: Es gibt spezialisierte Unternehmen, die die Barrierefreiheit von Websites professionell prüfen.
  • Automatische Prüftools: Diese Tools können bestimmte Aspekte der Barrierefreiheit automatisiert überprüfen.

Wie kann ich meine Website barrierefrei gestalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Website barrierefrei zu gestalten:

  • WCAG 2.1: Die Richtlinien für Barrierefreiheit im Web (WCAG 2.1) bieten detaillierte technische Anforderungen.
  • Barrierefreie Content Management Systeme: Viele CMS bieten bereits integrierte Funktionen zur Erstellung barrierefreier Inhalte.
  • Beratung durch Experten: Spezialisierte Agenturen können bei der Gestaltung einer barrierefreien Website unterstützen.

Die Barrierefreiheit von Websites ist ein wichtiges Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das BFSG ist ein wichtiger Schritt, um den digitalen Raum für alle Menschen zugänglich zu machen. Unternehmen, die ihre Websites nicht barrierefrei gestalten, riskieren nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch den Verlust von Kunden.

Selbst wenn Ihr Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Website barrierefrei zu gestalten, empfehlen wir dennoch die langfristige Auseinandersetzung mit dem Thema. In Fachveröffentlichungen wird vermutet, dass die Barrierefreiheit zunehmend Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung haben wird. Wir beraten Sie gerne, was zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf Ihre Website sinnvoll erscheint.

Sprechen wir miteinander, wie Ihre Website barrierefrei wird.